rechtliche Verträge
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN MIETVERTRAG FÜR MOTORISIERTE LANDTRANSPORTFAHRZEUGE
1- PARTEIEN: Einerseits, Adnan Özen İnşaat Taahhüt Enerji Turizm San. Nr.: 1A-1B Sarnıç-Gaziemir / İzmir, Adnan Özen İnşaat Taahhüt Enerji Turizm San. And Tic. A. Ş. (im Vertrag als DOKAY bezeichnet) und die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag auf der anderen Seite unterzeichnet (im Vertrag als MÄNNER bezeichnet), haben die Allgemeinen Bedingungen dieses Fahrzeugmietvertrags unterzeichnet.
2- DEFINITIONEN:
VERMIETER (DOKAY): Adnan Özen Construction Contracting Energy Tourism San. And Tic. A. Ş,
VERMIETER: Die reale oder juristische Person, die die allgemeinen Bedingungen und Anhänge dieses Mietvertrags unterzeichnet,
BENUTZER/FAHRER: Der Fahrer bzw. die Fahrer, der/die auf dem Fahrzeugübergabeformular als Nutzer des Fahrzeugs angegeben ist/sind,
FAHRZEUG: Das motorisierte Landfahrzeug, dessen Kennzeichen und andere Merkmale im Fahrzeugübergabe- und -rückgabeformular angegeben sind und das während der Mietdauer auf den vom MÄNNER gemieteten Straßen genutzt werden kann,
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Dies sind die Allgemeinen Bedingungen dieses Mietvertrags für motorisierte Landfahrzeuge,
MIETVERTRAG: Der Leasingvertrag, der einen integralen Anhang zu diesen allgemeinen Bedingungen darstellt und die Gruppe, die Marke, das Kennzeichen, andere Merkmale des geleasten Fahrzeugs sowie die Leasingdauer, den Leasingpreis, zusätzliche Produkte, Versicherungspakete und andere Fragen regelt,
DAS FORMULAR FÜR DIE FAHRZEUGÜBERGABE: Der untrennbare Anhang zu diesem Mietvertrag, in dem das gemietete Fahrzeug an den MÄNNER übergeben wird, regelt den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe, den Kilometerstand, den Kraftstoff, das Kennzeichen und andere Fragen des gemieteten Fahrzeugs,
TAGESMIETPREIS: Der vom MÄNNER zu zahlende Mietbetrag für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden, ausschließlich aller sonstigen Gebühren und Kosten,
MONATSMIETE: Der vom MÄNNER zu zahlende Mietbetrag für eine maximale Mietdauer von 30 Tagen, ausschließlich aller sonstigen Gebühren und Kosten,
3- GEBIET: Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen ist die Festlegung der Mietbedingungen für das an den Mieter vermietete Fahrzeug zur Nutzung durch den Mieter im Rahmen des Mietvertrags sowie die Art und Weise und die Bedingungen der Zahlung des Mietzinses und anderer Gebühren, die im Gegenzug durch den Mieter festgelegt werden, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.
Die Allgemeinen Bedingungen dieses Fahrzeug-Leasingvertrags zwischen den Parteien und dem Leasingvertrag / s, Fahrzeug Lieferformular / s, die beide zusammen und nach der Unterzeichnung dieser allgemeinen Bedingungen abgeschlossen, sind ein integraler Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen, und die Bestimmungen der beiden Verträge werden zusammen bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen den Parteien ausgelegt werden.
Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er mit der Unterzeichnung des Mietvertrags alle Verpflichtungen aus den Allgemeinen Bedingungen und dem Lieferschein akzeptiert, dass alle Mitteilungen an die im Vertrag angegebene Adresse als gültig angesehen werden und dass er keine Einwände gegen die Mitteilung erheben wird.
4- NUTZUNG DES FAHRZEUGS:
4.1 Das Fahrzeug wird dem MÄNNER für die Dauer des Mietverhältnisses mit dem Mietvertrag vermietet, und der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den im Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeformular und den vorliegenden allgemeinen Bedingungen genannten Punkten zu nutzen, den Mietpreis und die im Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeformular und den vorliegenden allgemeinen Bedingungen genannten Gebühren/Gebühren zu zahlen und alle im Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeformular und den vorliegenden allgemeinen Bedingungen genannten Punkte zu akzeptieren, zu erklären und zu übernehmen.
4.2 Das Fahrzeug wurde dem MÄNNER von DOKAY zusammen mit allen Reifen, Fahrzeugpapieren, Zubehör, Ausrüstungen und Accessoires sowie der regelmäßigen Wartung vollständig und zusammen mit dem Fahrzeugübergabeformular übergeben. Der MÄNNER akzeptiert, dass das Fahrzeug in gutem Zustand geliefert wurde und sich in Bezug auf Karosserie und Mechanik in einem guten Zustand befindet, mit Ausnahme derer, die im Fahrzeugübergabeformular angegeben sind, und dass es keine Spuren von Unfällen und Schäden am Fahrzeug gibt.
4.3 Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, die in der vom Fahrzeughersteller erstellten Bedienungsanleitung des Fahrzeugs aufgeführten Punkte zu beachten, bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt walten zu lassen und dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet.
4.4 Der MÄNNER ist damit einverstanden und verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung und allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Darüber hinaus ist der MÄNNER nicht in der Lage, das Fahrzeug so zu nutzen, wie es in den folgenden Artikeln angegeben ist, ohne sich auf diese zu beschränken, andernfalls ist er für die Strafen und alle Arten von Kosten verantwortlich, die daraus entstehen. Ohne Einschränkung auf die folgenden Beispiele;
a) Beförderung von Stoffen, die gegen die Zollvorschriften und andere Gesetze verstoßen,
b) Abschleppen oder Anschieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers,
c) Illegale Arbeit,
d) bei Tiertransporten,
e) Beförderung von Personen oder Gütern zu gewerblichen Zwecken,
f) Beförderung von persönlicher Ladung/Gütern, die das Fahrzeug beschädigen und die Ladegrenze überschreiten,
g) Rennen, Geschwindigkeitsprüfungen, Rallyeprüfungen, Motorsport,
h) An Orten und unter Bedingungen, die unter Berücksichtigung der Fahrzeugmarke und des Fahrzeugmodells nicht für den Zweck der Vermietung geeignet sind, und an Orten und auf Straßen, die nicht für ihre technische Struktur und ihre Belastbarkeit außerhalb ihres Zwecks geeignet sind, kurz gesagt, unter Straßenbedingungen, die nicht für ungewöhnliche und verkehrsbedingte Bedingungen geeignet sind,
i) während des Transports zu Lande, zu Wasser, auf Flüssen und in der Luft, außer auf der Straße oder mit Schiffen und Zügen auf genehmigten Fahrten, bei denen das Fahrzeug aus eigener Kraft ein- und ausfahren kann,
l) in einer Weise, die Schäden durch Kontakt mit Zigaretten und ähnlichen brennbaren Materialien verursachen kann,
4.5 Das Fahrzeug darf nur von dem Fahrer und/oder dem/den Zusatzfahrer(n) benutzt werden, der/die die Qualifikation in Bezug auf Führerschein und Altersgrenze nachweisen kann/können, wobei die Gültigkeitsdauer entsprechend der Fahrzeuggruppe im Mietvertrag und im Fahrzeugübergabeformular festzulegen ist. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der/die im Mietvertrag und im Fahrzeugübergabeformular angegebene(n) zusätzliche(n) Fahrer den Mietvertrag, das Fahrzeugübergabeformular und die allgemeinen Bedingungen vollständig und uneingeschränkt einhalten. Darüber hinaus haftet der MÄNNER gemeinsam mit dem Fahrer und dem/den Zusatzfahrer(n) für Schäden und Verluste, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen können.
4.6 Der MÄNNER darf das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung von DOKAY Dritten zur Nutzung überlassen. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug einem Dritten zur Nutzung überlassen möchte und DOKAY dies akzeptiert, ist der Mieter verpflichtet, die Angaben zu Identität, Adresse und Führerschein des Dritten, der das Fahrzeug nutzen wird, in den Vertrag einzutragen und sicherzustellen, dass die Person, die zur Nutzung des gemieteten Fahrzeugs berechtigt ist, alle Bedingungen des Vertrages vollständig einhält.
4.7 Der MÄNNER verpflichtet sich, ohne schriftliche Zustimmung von DOKAY keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Andernfalls haftet der MÄNNER für die Kosten der Wiederherstellung und für Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen.
4.8 Der MÄNNER ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug zusammen mit allen Dokumenten, Zubehör, Accessoires, Werkzeugen, Ersatzreifen des Fahrzeugs an dem im Mietvertrag und/oder Fahrzeugübergabeformular angegebenen Rückgabetag und -zeitpunkt vollständig und unbeschädigt in der Filiale, in der das Fahrzeug gemietet wurde, oder im Büro des Vermieters an einem anderen im Vertrag angegebenen Ort zurückzugeben und zu übergeben. Liefert der MÄNNER die Fahrzeuge mit schriftlicher Zustimmung von DOKAY an eine andere Adresse als die Anlieferungsadressen, so hat er die von DOKAY festzulegende Einweggebühr zu zahlen.
4.9 Der Mieter hat das vertragsgegenständliche Fahrzeug am Tag des Ablaufs des Mietvertrages an die von DOKAY mitgeteilte Adresse zu liefern. Der Mieter hat die Verlängerung der Laufzeit bei DOKAY zu beantragen und deren Zustimmung einzuholen. Bei Verlängerungen ohne Zustimmung wird von den Parteien akzeptiert, dass der MÄNNER das Fahrzeug widerrechtlich behält.
4.10 In Fällen wie z.B. Änderung der Mietdauer, der Fahrzeuggruppe oder der Abfahrts- und Rückgabeadresse werden der Mietpreis und andere Gebühren von DOKAY gegenüber den am Tag des Änderungsantrags geltenden Preisen neu berechnet.
4.12 Alle Treibstoffkosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Autobahngebühren, Brückengebühren usw. sowie Bußgelder, Zinsen und Zubehör gehören dem MÄNNER und sind vom MÄNNER zu zahlen. Auch wenn der Mietvertrag ausläuft, ist der MÄNNER für alle Arten von Gebühren und Strafen verantwortlich, die während des Mietzeitraums anfallen. Auch wenn der Bußgeldbescheid nur auf dem Kennzeichen ohne Namen und Unterschrift vermerkt ist, verpflichtet sich der MÄNNER zur Zahlung des bestehenden Bußgeldes. Während des Mietzeitraums anfallende OGS-, HGS-, Autobahn-, Brücken- usw. Maut- und Parkgebühren sowie Bußgelder und Bußgeldquittungen, die DOKAY in Bezug auf Bußgelder erreichen, werden von DOKAY gezahlt und der gezahlte Betrag sowie die Verzugszinsen und deren Zubehör, falls vorhanden, werden vom MÄNNER unter Hinzurechnung der Servicegebühr eingezogen. Auch wenn die Mietdauer und die allgemeinen Bedingungen dieses Mietvertrages abgelaufen sind, ist der MÄNNER für diese Beträge verantwortlich. Der MÄNNER, die OGS, die HGS, die Autobahn, die Brücke usw. können DOKAY nicht auffordern, Einspruch gegen die Übergangskosten und die Bußgelder zu erheben, sie können sich nicht der Zahlung der Bußgelder entziehen, weil DOKAY keinen Einspruch erhebt, und sie können auch keine diesbezüglichen Forderungen an DOKAY stellen. Darüber hinaus ist DOKAY ermächtigt, Parkgebühren, OGS, HGS, Autobahngebühren, Brückengebühren usw., Bußgelder und Zinsen sowie deren Zubehör und Servicegebühren durch Abbuchung von der Kreditkarte und/oder Sicherheiten des MÄCHTERs einzuziehen, ohne das Ende des Mietverhältnisses abzuwarten und ohne irgendeine Erlaubnis, Bestimmung und Mitteilung. Diese Ermächtigung von DOKAY ist nicht auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt und dieser Artikel 4.12 bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, auch wenn dieser Vertrag ausläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird.
4.13 Für jedes vom MÄNNER genutzte Fahrzeug ist im Mietvertrag eine tägliche oder monatliche Höchstkilometerleistung festgelegt. Der MÄNNER ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend der Fahrzeuggruppe und der Mietdauer im Rahmen der im Mietvertrag und/oder im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Kilometerbegrenzung zu nutzen. Im Falle einer Überschreitung der Kilometerbegrenzung akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der MÄNNER, die im Mietvertrag und seinen Anhängen angegebene Gebühr für die Überschreitung der Kilometerzahl zu zahlen.
Nicht genutzte Kilometer innerhalb eines Monats werden nicht auf den nächsten Monat übertragen. Die Mietzeit endet automatisch und ohne Vorankündigung, wenn die monatlichen Kilometergrenzen erreicht sind. Für den Fall, dass die im Vertrag festgelegte monatliche Kilometerbegrenzung für das gemietete Fahrzeug vor dem im Vertrag festgelegten Zeitraum abläuft, ist das Fahrzeug vom MÄNNER unverzüglich an DOKAY zurückzugeben, und der MÄNNER erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich im Voraus, den gesamten Mietpreis für den festgelegten Mietzeitraum für das Fahrzeug an DOKAY zu zahlen. Ein in diesem Artikel genannter Monat wird über 30 Tage gerechnet. Für jeden Kilometer, der in der Zeit zwischen dem Ablauf der Kilometerzahl und der Übergabe des Fahrzeugs an DOKAY die Grenze überschreitet, wird die im Mietvertrag festgelegte Überschreitungsgebühr entsprechend dem Fahrzeugsegment pro Kilometer erhoben.
4.14 Der MÄNNER erkennt hiermit an, dass ihm bekannt ist, dass in dem/den gemäß den allgemeinen Bedingungen dieses Mietvertrages gemieteten Fahrzeug(en) Systeme vorhanden sind, die eine geografische Standortbestimmung ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fahrzeugverfolgungssystem. Diese Aufzeichnungen können an offizielle oder inoffizielle Dritte/Institutionen weitergegeben werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Verwendung in Gerichts-/Gerichts-/Verwaltungsverfahren/Untersuchungen erforderlich ist.
5-ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN: Der TENANT akzeptiert unwiderruflich, dass DOKAY ermächtigt ist, seine offenen Forderungen, die sich nicht auf die unten genannten und die Vertragsdauer beschränken, durch Abbuchung von der Kreditkarte des TENANTEN ohne jegliche Erlaubnis, Bestimmung oder Mitteilung einzuziehen. Der MÄNNER ist damit einverstanden und verpflichtet sich, die im Mietvertrag festgelegten Zahlungen im Voraus zu leisten. Eine Tagesmiete wird über 24 Stunden berechnet, eine Wochenmiete über 7 Tage, eine Monatsmiete über 30 Tage. Verspätungen von mehr als 3 Stunden werden als ein ganzer Tag berechnet. Zusätzliche Mietzeiträume werden ebenfalls im Voraus bezahlt. Der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, Verzugszinsen in Höhe des 2-fachen (zwei) Zinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei zu zahlen, wenn er die Miete und andere Gebühren und gesetzliche Zahlungen, die unten angegeben sind, nicht zu dem im Vertrag angegebenen Datum bezahlt. DOKAY behält sich das Recht vor, den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen des Autovermietungsvertrages einseitig zu kündigen.
a) Die Miete wird über die Anzahl der gemieteten Tage berechnet,
b) Wenn zusätzliche Dienstleistungen wie Kindersitz, Navigationsgerät, Winterreifen, Schneeketten, Kindersitz, Internet, etc. für das gemietete Fahrzeug gewünscht werden, die zusätzlichen Gebühren dieser Dienstleistungen,
c) die vom MÄNNER verlangte zusätzliche Fahrergebühr,
d) die Gebühren für die zusätzlichen Versicherungspakete, die der MÄNNER zusätzlich verlangt,
e) HGS, OGS, Autobahn- und Brückenmaut, Bußgelder, die sich aus der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ergeben,
f) Gebühren für überschüssige Kilometer,
g) Einweggebühren und alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern,
h) Schäden am Fahrzeug am Ende der Mietzeit, Schadensersatzkosten und Servicegebühren
ı) Der MÄNNER ist verpflichtet, die Schäden und Verluste gegenüber Dritten zu begleichen, die nicht durch die obligatorische Verkehrsversicherung gedeckt sind.
i) Der MÄNNER hat den von DOKAY im Mietvertrag je nach Fahrzeuggruppe festzulegenden Kautionsbetrag zur Absicherung etwaiger Schäden an den Fahrzeugen und sonstiger Forderungen und sonstiger Rechte von DOKAY aus dem Vertrag (ohne Begrenzung der vom MÄNNER zu leistenden Schadenssumme und unbeschadet des Rechts, die darüber hinausgehenden Schadenskosten einzuziehen) im Voraus / per Kreditkarte nach Wahl von DOKAY vor Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kaution gestellt wird. Diese Kaution wird auf das gleiche Konto zurückerstattet, wenn sie innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist ab Rückgabe des Fahrzeugs von der Kreditkarte eingezogen wurde, wenn das Fahrzeug vollständig und ohne Probleme am im Mietvertrag festgelegten Übergabeort und zur festgelegten Zeit an DOKAY übergeben wird und wenn der Mieter keine Schulden hat. DOKAY ist nicht verantwortlich für die von den Banken verursachten Verzögerungen bei der Rückgabe der Sicherheiten. Für den Fall, dass die Fahrzeuge nicht rechtzeitig, vollständig und störungsfrei geliefert werden oder der Mieter Miet- und / oder sonstige Schulden hat, wird der Kautionsbetrag ohne Ankündigung, Urteil und ohne Einholung der Zustimmung des Mieters mit diesen Forderungen verrechnet, und Schäden und Forderungen, die den Kautionsbetrag übersteigen, werden vom Mieter gesondert eingezogen. DOKAY ist ermächtigt, die den Betrag dieser Sicherheit übersteigenden Schäden und Forderungen durch Abbuchung von der Kreditkarte des MÄCHTERS ohne jegliche Erlaubnis, Bestimmung und Mitteilung einzuziehen.
j) Wenn der MÄNNER das Fahrzeug mit einem niedrigeren Stand als dem Kraftstoffstand, mit dem es ausgeliefert wird, abgibt, ist er verpflichtet, den im Mietvertrag fehlenden Kraftstoffpreis und zusätzlich die im Mietvertrag angegebene Servicegebühr zu zahlen.
k) Im Falle eines Diebstahls des gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den Schlüssel des Fahrzeugs und den von den Ordnungshütern erhaltenen Bericht mitzubringen. Fehlt eines dieser Dokumente, ist er verpflichtet, den Preis des Fahrzeugs entsprechend den aktuellen Anschaffungskosten des Fahrzeugs zu zahlen.
6- VERANTWORTUNG DES MIETERS:
6.1 Der MÄNNER akzeptiert, dass er das betreffende Fahrzeug sowohl mechanisch als auch in Bezug auf die Karosserie in gutem Zustand erhalten hat und dass das Fahrzeug keine Schäden oder Unfallspuren aufweist (außer denen, die im Mietvertrag und im Formular zur Fahrzeugübergabe angegeben sind). Der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, für alle Schäden und Verluste und Strafen aufzukommen, einschließlich aller Arten von mechanischen, elektrischen und sonstigen Ansprüchen Dritter, die nicht von den Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften geltend gemacht und eingezogen werden können, weil das gemietete Fahrzeug nicht rechtzeitig gewartet wurde usw., und die durch das Verschulden der Nutzung und / oder Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit an dem in gutem Zustand erhaltenen Fahrzeug verursacht wurden. (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, falsche oder illegale Betankung des Fahrzeugs, Versagen des Getriebes aufgrund falscher Gangschaltung, Weiterfahren des Fahrzeugs, obwohl die Warnleuchte leuchtet, Schäden, die bei einem Aufprall auf den Boden des Fahrzeugs entstehen, Versagen des Getriebes aufgrund falscher Gangschaltung, Nutzung ohne Öl und Wasser, Reifen-, Felgen- und Glasbruch und ähnliche Situationen)
6.2 Alle von der Herstellerfirma vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen, Öl- und ähnliche Wechsel des dem MÄNNER zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs werden von DOKAY vorrangig in eigener Regie durchgeführt. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, werden diese Arbeiten im Rahmen der mit der schriftlichen Genehmigung von DOKAY zu benennenden Vertragsleistungen durchgeführt und DOKAY in Rechnung gestellt.
6.3 Auch wenn der MÄNNER die Versicherungspakete erworben hat, akzeptiert und verpflichtet er sich, die Schäden, die Schadenshaftung und die damit zusammenhängenden Entschädigungen und Kosten im Falle von Schäden an ihm selbst, dem Fahrzeug und / oder seinem Fahrer, den im Fahrzeug befindlichen Personen und / oder Dritten und / oder anderen Fahrzeugen unter den folgenden Bedingungen unwidersprochen zu übernehmen.
a) In Fällen, in denen festgestellt wird, dass er/sie zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war und/oder unter Drogeneinfluss stand,
b) Wenn der Verkehrsunfallbericht, der Alkoholbericht, Fotokopien der Führerscheine der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Fotokopien der Verkehrsversicherungspolicen, Fotokopien der Führerscheine der Fahrer, Fotos vom Unfallort (so dass die Nummernschilder zu sehen sind) und die von DOKAY anzufordernden Erklärungen und sonstigen Unterlagen nicht spätestens innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Unfallereignis vollständig und vollständig bei DOKAY eingereicht werden,
c) Bei Unfällen oder Schäden, die durch eine andere Person als den Mieter und den/die im Mietvertrag als Zusatzfahrer benannten Fahrer verursacht werden,
d) Schäden am Reifen oder Rad, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden,
e) Diebstahl von Radkappen und Ersatzrad,
f) Beschädigung von Führerscheinen, Nummernschildern, Feuerlöschern und Ausrüstung,
g) Verlust des Fahrzeugschlüssels oder vom Benutzer verursachte Beschädigung des Fahrzeugschlüssels,
h) Schäden am Fahrzeug, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind,
ı) In Fällen, in denen kein Verkehrsunfallbericht ausgestellt und kein Alkoholbericht aufgenommen wird,
i) Bei vorsätzlichen Unfällen im Falle einer verkehrswidrigen Nutzung und/oder der in Artikel 4.4. aufgeführten Punkte,
k) In Fällen, in denen die Schadens- und Verlustbeträge aus irgendeinem Grund nicht gemäß den allgemeinen Bedingungen der obligatorischen finanziellen Haftpflichtversicherung gezahlt werden und/oder in Fällen, in denen die Versicherungsgesellschaften aus irgendeinem Grund nicht zahlen und/oder in Fällen, die außerhalb des Versicherungsumfangs und der Versicherungsgrenze liegen.
Damit der MÄNNER in den Genuss der vorgenannten Zusicherungen und Versicherungen kommen kann, müssen die unter Buchstabe b) genannten Unterlagen vollständig bei DOKAY eingereicht werden. Andernfalls kann er nicht in den Genuss dieser Zusicherungen und Versicherungen kommen und DOKAY ist zudem berechtigt, die zu bearbeitenden Mietgebühren für den Zeitraum bis zur vollständigen Vorlage dieser Unterlagen zu verlangen und einzuziehen.
6.4 Im Falle eines Unfalls zieht DOKAY einen Garantiebetrag gegen den Schadens- und Entschädigungsbetrag ein/blockiert ihn (vorausgesetzt, dies bedeutet nicht, dass der vom MÄNNER zu leistende Schadens- und Entschädigungsbetrag begrenzt wird und behält sich das Recht vor, den diesen Betrag übersteigenden Schadens- und Entschädigungsbetrag einzuziehen) von der Kreditkarte des MÄNNERS ohne jegliche Genehmigung und Benachrichtigung. DOKAY ist berechtigt, die Miete, den Schaden, den Verlust, den Schadenersatz, die Entschädigungsgebühr und alle anderen Forderungen durch Abzug von der Kaution ohne jegliche Erlaubnis, Mitteilung und Urteil einzuziehen, und der MÄNNER erklärt sich im Voraus damit einverstanden, dass er dem nicht widersprechen wird.
6.5 Falls der MÄNNER eine Fahrzeug-Diebstahlversicherung abschließt, ist er verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl zu ergreifen, um in den Genuss dieser Versicherung zu kommen. Im Falle eines Diebstahls muss der MÄNNER nachweisen, dass er die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, indem er im Falle eines Diebstahls den Führerschein und die Schlüssel des Fahrzeugs zurückgibt und die offizielle Anzeige bei den Polizeibehörden über den Diebstahlsvorfall einreicht. Sollte das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugs während der Mietzeit gestohlen werden, muss der MÄNNER alle erforderlichen Berichte erstellen und DOKAY vorlegen. Werden die Berichte vom MÄNNER nicht spätestens innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Vorfall vorgelegt oder ist der Vorfall nicht durch die zum Zeitpunkt des Vorfalls geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen abgedeckt (z.B., aber nicht beschränkt auf das Belassen des Schlüssels am Fahrzeug und/oder die Übergabe des Fahrzeugs an die Mitarbeiter des Parkplatzes/der Waschanlage und/oder den Missbrauch von Sicherheitsvorkehrungen usw.) oder handelt es sich um einen Diebstahl, der von den Versicherungsgesellschaften nicht als Diebstahl eingestuft wird, so hat der MÄNNER unverzüglich den aktuellen Kaufpreis des Fahrzeugs oder der Fahrzeugteile/Ausrüstung an DOKAY zu zahlen. DOKAY behält sich das Recht vor, für den Zeitraum bis zu dieser Zahlung vom MÄNNER eine Miete zu verlangen. Darüber hinaus behält sich DOKAY das Recht vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen. Für den Fall, dass der MÄNNER den Prämienpreis nicht vollständig und im Voraus durch Beantragung der Fahrzeug-Diebstahlversicherung bezahlt, ist der MÄNNER im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs oder eines Fahrzeugteils/einer Fahrzeugausrüstung während der Anmietung des Fahrzeugs oder eines Fahrzeugteils/einer Fahrzeugausrüstung verpflichtet, den Zeitwert des Fahrzeugs und des Fahrzeugteils/der Fahrzeugausrüstung am Tag des Vorfalls unverzüglich zu bezahlen.
6.6 Der MÄNNER ist verpflichtet, die Schäden, Verluste, Entschädigungen und alle anderen Kosten außerhalb des Rahmens der obligatorischen Verkehrsversicherung zu zahlen, die Dritten gewährt werden.
6.7 Bei Unfällen mit Sachschaden, Todesfolge und Verletzungen ist der Unfallhergang unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
6.8 Nach der Übergabe des Fahrzeugs an den MÄNNER werden diese Bedingungen automatisch und ohne Vorankündigung, Verwarnung oder Urteil beendet, wenn der MÄNNER und/oder ein Dritter mit dem Fahrzeug gegen das Gesetz verstößt oder das Fahrzeug in eine Straftat verwickelt ist oder aus einem Grund, den der MÄNNER zu verantworten hat, die Zulassung des Fahrzeugs von den offiziellen Behörden auferlegt wird und/oder das Fahrzeug an den Treuhänder und/oder DOKAY übergeben wird. In diesem Fall erklärt sich der MÄNNER bereit und verpflichtet sich, den höchsten Tagesmietpreis des Fahrzeugs, der für die Dauer der Maßnahme anfällt, an DOKAY zu zahlen, auch wenn der Vertrag gekündigt wird, zusammen mit allen direkten und / oder indirekten Schäden, die aus diesem Grund entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschleppen, Transport, Parken des Fahrzeugs, Lieferung, Strafen, Steuern, Gebühren und das Vorgenannte, sofort in bar und im Voraus ohne jeglichen Einspruch. Darüber hinaus ist der MÄNNER für den Fall, dass das Fahrzeug aus diesen Gründen von den Behörden beschlagnahmt / eingezogen wird, verpflichtet, den Zeitwert des Fahrzeugs am Tag der Beschlagnahme / Einziehung unverzüglich an DOKAY zu zahlen. Kann das Fahrzeug aufgrund der behördlichen Maßnahmen nicht veräußert werden, trägt der MÄNNER die Kosten für Sicherheiten, Bankgarantien oder Bargeldsperren sowie alle sonstigen Kosten, die den Behörden zur Aufhebung der Maßnahme zu erstatten sind.
6.9 In den Fällen, in denen das vom MÄNNER stammende Fahrzeug am Verkehr gehindert wird und/oder das Fahrzeug am Verkehr gehindert wird und seine Nutzung nicht möglich ist, gehen der eventuelle Verdienstausfall der nicht genutzten Tage, alle Parkplatzkosten im Falle des Abschleppens des Fahrzeugs auf den Parkplatz, gerichtliche und behördliche Strafen, alle durch das Verkehrsverbot entstandenen und entstehenden Schäden und alle sonstigen Kosten zu Lasten des MÄNDERS. DOKAY führt auch die notwendigen Verfahren zur Entfernung des Fahrzeugs vom Parkplatz und die Nachverfolgung des Vorgangs durch, wobei die Kosten für diese Verfahren vom MÄNNER zu tragen sind. DOKAY wird diese Kosten dem Mieter als Servicegebühr zusammen mit dem Mietpreis in Rechnung stellen, und der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass DOKAY alle im Zusammenhang mit dem Mietzeitraum entstandenen und noch entstehenden Schäden übernimmt.
6.10 Der MÄNNER darf die Fahrzeuge nicht außerhalb der Grenzen der Türkei bringen. Andernfalls gehen alle entstandenen und noch entstehenden Schäden zu Lasten des MÄNDERS. Wird das ohne Zustimmung von DOKAY ins Ausland gebrachte Fahrzeug auf Verlangen nicht zurückgegeben, ist der MÄNNER verpflichtet, die Kosten des Fahrzeugs gemäß den aktuellen Anschaffungskosten des Fahrzeugs zu zahlen.
6.11 Wenn der MÄNNER Güter und Personen befördert, kann DOKAY nicht für etwaige Schäden an den beförderten Gütern oder Personen haftbar gemacht werden. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Mieter und/oder dem Fahrer. Falls der MÄNNER diese Beförderung unsachgemäß durchführt, werden dem MÄNNER alle Arten von administrativen und gerichtlichen Strafen in Rechnung gestellt, die an DOKAY zu richten sind. Darüber hinaus wird im Falle eines Fahrverbots für das vertragsgegenständliche Fahrzeug der Mietpreis für den Tag des Fahrverbots berechnet, und die in diesem Zusammenhang entstehenden zusätzlichen Kosten sowie alle DOKAY entstandenen und noch entstehenden Schäden gehen zu Lasten des MIETERS.
6.12 Die Kraftstoffmarke, die in den Fahrzeugen verwendet wird, geht auf die Initiative des MÄCHTERS zurück, und die Kosten für Störungen, die sich aus der Verwendung von falschem und illegalem Kraftstoff ergeben, gehen zu Lasten des MÄCHTERS. Der MÄNNER ist verantwortlich und haftet gegenüber den Mineralölgesellschaften für den Ersatz der durch den Kraftstoff verursachten Schäden. Obwohl der MÄNNER das Recht hat, die Marke des in den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen verwendeten Kraftstoffs zu wählen, werden dem MÄNNER die Kosten für die Beseitigung der Schäden in Rechnung gestellt, die dadurch entstehen, dass nicht der Kraftstoff der in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge angegebenen Qualität verwendet wird.
6.13 Alle Schulden und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der „Verantwortung des Fahrzeugbetreibers“ mit dem in den Gesetzen definierten Titel „Betreiber“ in Bezug auf das Fahrzeug gehören dem MÄNNER und dem/den Fahrer(n), zusätzliche Fahrer sind für alle materiellen und moralischen Schäden verantwortlich, die durch die Fahrzeuge an Dritten und/oder Kraftfahrzeugen und/oder der Umwelt verursacht werden. Aus diesem Grund hat der MÄNNER alle Schäden zu ersetzen, die DOKAY zu zahlen hat. Auch bei Beendigung des Mietvertrages und der Allgemeinen Bedingungen bleibt die Verantwortung des MÄNNERS für Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, bestehen.
7- SCHADENSMANAGEMENTSYSTEM UND VERSICHERUNGSPAKETE:
7.1 Alle Schäden, Verantwortlichkeiten und Haftungen, einschließlich materieller Schäden, Behandlungskosten und sonstiger Schäden, sowie materielle und moralische Schäden, Wertverluste und Verdienstausfälle, die außerhalb des Umfangs und der Grenzen der obligatorischen Haftpflichtversicherung des an den TENANTEN vermieteten Fahrzeugs liegen, die auf andere Kraftfahrzeuge, die auf anderen Straßen eingesetzt werden können, Dritte und Insassen des Fahrzeugs angewendet werden können, gehören dem TENANTEN.
7.2 Der MÄNNER und zusätzliche Fahrer sind verpflichtet, im Falle eines Unfalls folgende Maßnahmen zu ergreifen
a) Informationen über die Call-Center-Leitung von DOKAY unter 0 850 808 35 35 zu erteilen,
b) dafür zu sorgen, dass zusammen mit der Unfall-, Schadens-, Diebstahl-, Verlustfeststellungsanzeige ein Alkoholgutachten eingeholt wird, indem er sich an die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriezentrale wendet, ohne das Fahrzeug zu bewegen, und in Fällen, in denen ein Alkoholgutachten nicht eingeholt werden kann, spätestens innerhalb von 2 (zwei) Stunden ab dem Unfallzeitpunkt ein Alkoholgutachten bei den erforderlichen Gesundheitseinrichtungen einzuholen,
c) Anfertigung von Fotos des Fahrzeugs am Unfallort,
d) Ermittlung der Namen und Anschriften von relevanten Personen und Zeugen,
e) keine Verantwortung für einen Mangel zu übernehmen, der nicht vorhanden ist,
f) bei zweiseitigen Unfällen eine Fotokopie des Führerscheins, der Zulassung und der Verkehrsversicherungspolice der Beteiligten anzufordern (bei ausländischen Führerscheininhabern eine Fotokopie des Passbildes und eine Fotokopie der Seite mit den Daten der letzten Einreise in das Land)
g) das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen,
h) den Unfallbericht und die zugehörigen Protokolle und Berichte spätestens innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfalldatum an das DOKAY zu übermitteln,
ı) im Falle eines Unfalls mit Sachschaden, Tod und/oder Körperverletzung unverzüglich die nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriebeamten oder die zuständigen Behörden zu verständigen,
7.3 Bei zweiseitigen Unfällen ist die Verkehrsunfallanzeige von der Verkehrspolizei in folgenden Fällen zu erstatten
a) Führt ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein,
b) Wenn der Fahrer minderjährig ist,
c) Wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer alkoholisiert oder geistig verwirrt ist,
d) Wenn eines der an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge einer öffentlichen Einrichtung gehört,
e) Beschädigung von Sachen, die öffentlichen Einrichtungen gehören,
f) Nur wenn bei einem Verkehrsunfall fremdes Eigentum beschädigt wird,
g) wenn eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge nicht verkehrsversichert ist,
h) wenn der Verkehrsunfall zum Tod oder zur Körperverletzung geführt hat,
7.4 Im Falle eines Diebstahls ist bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriestation ein Diebstahlsgutachten einzuholen und das Fahrzeug mit Schlüssel und Führerschein an DOKAY zu übergeben.
7.5 Bei Schäden durch Überschwemmungen, Hagel und Naturkatastrophen sind die entsprechenden Protokolle der Verkehrspolizei oder der Gendarmerie sowie Wetterberichte der Meteorologischen Direktion über das Datum des Unfalls und des Vorfalls einzuholen. Abstellen des Fahrzeugs in einer Pfütze, Starten des Fahrzeugs im Wasser usw. Der MÄNNER haftet für Schäden, die durch den Benutzer entstehen können.
7.6 Der MÄNNER ist für den Schutz der Schneekette, des Navigationsgeräts, des Kindersitzes und ähnlicher Zusatzprodukte sowie der zum Fahrzeug gehörenden Dokumente, Werkzeuge, Ausrüstungen und Zubehörteile verantwortlich, die mit dem Mietvertrag und/oder dem Fahrzeugübergabeformular geliefert werden und im Mietvertrag und/oder dem Fahrzeugübergabeformular angegeben sind. Diese Produkte sind nicht durch die Schadensbehebung und die Diebstahlversicherung des Fahrzeugs abgedeckt. Im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls dieser Produkte ist der Zeitwert am Tag des Ereignisses vom MÄNNER in bar, pauschal und unverzüglich an DOKAY zu zahlen.
7.7 DOKAY haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung, den Diebstahl oder die Abnutzung von Waren, die der MÄNNER im Fahrzeug mitführt oder zurücklässt. Aus diesem Grund kann der MÄNNER keine Rechte und Forderungen unter irgendeinem Namen gegenüber DOKAY geltend machen.
7.8 DOKAY ist nicht der Hersteller des Fahrzeugs und kann in keiner Weise für Schäden, Verluste und Entschädigungen verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von Herstellungsfehlern des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile auftreten können.
7.9 DOKAY haftet nicht für Schäden, die dem MÄNNER durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs entstehen können.
7.10 Selbst wenn die Schadensversicherungspakete vom MÄNNER bezahlt werden, sind sie ungültig, wenn sie unter Verletzung dieser allgemeinen Bedingungen und des Mietvertrags und seiner Anhänge verwendet werden, und der MÄNNER kann nicht in den Genuss von Versicherungsschutz und gesetzlichen Rechten kommen.
7.11 Wenn der MÄNNER die Versicherungspakete innerhalb der im Vertrag und seinen Anhängen festgelegten Grenzen in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet, die von DOKAY zu verlangenden Gebühren im Voraus zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen. Für den Fall, dass der MÄNNER die Kosten der vom MÄNNER geforderten Versicherungspakete nicht vollständig und im Voraus bezahlt, sind das Fahrzeug, der Fahrer, die im Fahrzeug befindlichen Personen, andere motorisierte Landtransportfahrzeuge, Dritte, Unfälle mit dem Fahrzeug und alle Arten von Schäden, Beschädigungen, Entschädigungen, Wertverlusten und Verdienstausfällen, die sich ergeben und/oder aus anderen Gründen entstehen, vom MÄNNER zu tragen, und der MÄNNER ist verpflichtet, alle diese Kosten zu bezahlen.
7.12 Im Falle einer Funktionsstörung, eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs wird das Fahrzeug ersetzt, wenn im Unfallbericht festgestellt wird, dass den Nutzer kein Verschulden trifft und die Reparatur einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden umfasst. Der MÄNNER ist verpflichtet, das vorübergehend überlassene Fahrzeug innerhalb von 1 (einem) Tag nach der Benachrichtigung über das Ende der Reparatur des Ersatz-Originalfahrzeugs zurückzugeben und das ursprüngliche Mietfahrzeug in Empfang zu nehmen. Bei verspäteter Übergabe des anstelle des Originalfahrzeugs überlassenen Fahrzeugs hat der MÄNNER neben der Miete des Originalfahrzeugs auch die Miete des vom MÄNNER anstelle des Originalfahrzeugs überlassenen Fahrzeugs für jeden Tag zu zahlen. DOKAY ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug im Falle von Fehlfunktionen, die durch Benutzerfehler verursacht wurden, zu ersetzen.
8- RÜCKGABE DES GEMIETETEN FAHRZEUGS:
8.1 Falls der MÄNNER das gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, liegt es im Ermessen von DOKAY, ob die Gebühr zurückerstattet wird oder nicht. DOKAY hat in diesem Fall auch das Recht, die Gegenleistung oder den Preis für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Aktionen etc. zu verlangen. Wenn die Reservierungs- oder Mietgebühr im Voraus bezahlt wurde und das Fahrzeug nicht rechtzeitig in Empfang genommen wird, werden die eingezogenen Beträge nicht zurückerstattet und DOKAY ist nicht verpflichtet, dieses nicht rechtzeitig in Empfang genommene Fahrzeug während der Mietzeit bereitzuhalten. Für den Fall, dass das nicht rechtzeitig übernommene Fahrzeug zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Reservierungszeit angefordert wird, hängt es von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt ab, ob DOKAY dieser Anforderung nachkommt oder nicht, und DOKAY kann nicht verpflichtet werden, ein Fahrzeug bereitzustellen.
8.2 Der MÄNNER hat alle Verlängerungen bei DOKAY zu beantragen und die schriftliche Zustimmung von DOKAY einzuholen. Bei Verlängerungen ohne schriftliche Zustimmung wird von den Parteien akzeptiert, dass der MÄNNER das Fahrzeug unrechtmäßig in seinem Besitz hält. Für den Fall, dass der MÄNNER irgendeinen Artikel des Mietvertrags, des Fahrzeugübergabeformulars und dieser allgemeinen Bedingungen nicht einhält, insbesondere für den Fall, dass der MÄNNER das Fahrzeug nicht zu dem im Mietvertrag und/oder im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Zeitpunkt an DOKAY abliefert, ermächtigt der MÄNNER DOKAY zur sofortigen Rücknahme und Beschlagnahme des besagten Fahrzeugs, wo auch immer es sich befindet, ohne dass es einer vorherigen Warnung, Genehmigung oder eines Urteils bedarf. Der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er aus diesem Grund keine Rechte gegenüber DOKAY geltend machen wird und verzichtet auf alle Klagen, Beschwerden und sonstigen Rechte. Der MÄNNER ist verpflichtet, die Schäden und Kosten zu tragen, die bei der Wiederbeschaffung/Einziehung des Fahrzeugs durch DOKAY entstehen können. DOKAY haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände oder Materialien während der Rückholung/Beschlagnahme des Fahrzeugs. Auch wenn DOKAY den Mietzins für den Zeitraum der Verspätung eingezogen hat, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Mietvertrag verlängert oder unbefristet geworden ist.
8.3 Der MÄNNER ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere, das Zubehör, die Accessoires, das Werkzeug, die Zusatzprodukte und die Ausrüstung unbeschädigt und vollständig wie erhalten zu übergeben. Der MÄNNER haftet für alle Arten von Schäden und Verlusten, die sich aus dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellten gewöhnlichen Gebrauch ergeben und ist verpflichtet, den von DOKAY zu bestimmenden Betrag unverzüglich zu zahlen. Darüber hinaus hat DOKAY das Recht, die Schäden und Mängel am Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe detailliert zu untersuchen und dem MÄNNER mitzuteilen. Der Umstand, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde, bedeutet nicht, dass DOKAY auf dieses Kontroll- und Mitteilungsrecht verzichtet hat. Der MÄNNER haftet für alle Arten von Schäden und Beschädigungen, die außerhalb des gewöhnlichen Gebrauchs der Fahrzeuge entstehen.
8.4 Unterschreibt der MÄNNER das Rückgabeformular bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht, so gelten die Angaben auf dem von DOKAY ausgestellten Rückgabeformular als gültig. DOKAY akzeptiert und erklärt, dass es seine Bedingungen jederzeit einseitig und ohne Zustimmung des MÄNNERs ändern oder aktualisieren kann.
8.5 Nach Ablauf der Mietzeit kann der Mieter die Mietzeit nicht einseitig verlängern. Wird das Fahrzeug nicht am Rückgabetag und zur Rückgabezeit übergeben, ist der MÄNNER außerdem verpflichtet, für die erste Stunde und mehr Verspätung 1/3 des Tagesmietpreises, für 2 Stunden und mehr Verspätung 2/3, für 3 Stunden und mehr Verspätung 1 vollen Tagesmietpreis und für 24 Stunden und mehr Verspätung das 3-fache (drei) des Tagesmietpreises für dieses Fahrzeug für jeden Tag zu zahlen. Darüber hinaus kann diese Angelegenheit nicht so ausgelegt werden, dass die Mietdauer verlängert oder auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
9- KÜNDIGUNGSRECHT, VERTRAGSAUFLÖSUNG UND STRAFKLAUSEL:
9.1 Diese allgemeinen Bedingungen und der Mietvertrag treten mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und enden automatisch und ohne weitere Ankündigung mit der Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs an DOKAY gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags, des Fahrzeugübergabeformulars und der allgemeinen Bedingungen. Auch im Falle der Beendigung des Vertrages ist DOKAY berechtigt, seine Rechte aus dem Leasingvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Fahrzeuglieferschein geltend zu machen.
9.2 DOKAY ist berechtigt, den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig und entschädigungslos, ohne Vorankündigung, Abmahnung oder Urteil, ohne Angabe von Gründen während der Mietzeit zu kündigen, wenn DOKAY dies für erforderlich hält.
9. 3 Wenn der MÄNNER aus dem Gewerbe ausscheidet, ein Konkordat beantragt, in irgendeiner Weise ein Vollstreckungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, er in Insolvenz gerät, in Liquidation geht oder einen Konkursantrag stellt oder beim Gericht einen Antrag auf Konkursaufschub stellt oder den Mietpreis oder eine der Forderungen von DOKAY aus dem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen, dem Fahrzeuglieferschein nicht vollständig und rechtzeitig bezahlt oder die Kreditkarte, deren Daten im Mietvertrag enthalten sind, gesperrt wird, Wird die Kreditkarte aus Gründen wie Herabsetzung, Stornierung, Ablauf des Kreditkartenlimits, nicht unverzüglicher schriftlicher Mitteilung der Kreditkartendaten gleicher Art und gleichen Limits an DOKAY unbrauchbar oder wird das Fahrzeug irgendwo verlassen aufgefunden oder besteht der Verdacht des Vertrauensmissbrauchs (nach Ermessen von DOKAY), so werden der Mietvertrag und die Allgemeinen Bedingungen automatisch und ohne Vorankündigung, Abmahnung oder Urteil gekündigt.
9.4 Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der MÄNNER verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von 3 Stunden an dem im Mietvertrag und/oder im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Übergabeort an DOKAY zu übergeben. Erfolgt die Übergabe nicht, erklärt sich der MÄNNER im Voraus unwiderruflich damit einverstanden, dass DOKAY das Fahrzeug an dem Ort, an dem es sich befindet, ohne Vorankündigung, Warnung oder Entscheidung beschlagnahmt und in Empfang nimmt. Der MÄNNER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er gegenüber DOKAY keine Rechte aufgrund der Ausübung des Beschlagnahmungsrechts von DOKAY geltend machen wird und verzichtet auf alle Klagen, Beschwerden und sonstigen Rechte.
9.5 Der TENANT akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass alle Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des TENANTEN, die sich aus dem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeugübergabeformular ergeben, bis zum Tag der Übergabe des Fahrzeugs durch den TENANTEN oder der Beschlagnahme durch DOKAY fortbestehen und dass DOKAY von allen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten befreit wird.
9.6 Unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom TENANTEN geliefert oder von DOKAY übernommen wird, ist der TENANT damit einverstanden und verpflichtet sich, die gesamten Mietgebühren bis zum Ende des Mietvertrages, die in Artikel 8.5 genannten Verzugsgebühren, die anfallende Mehrwertsteuer und die zu verarbeitenden Verzugszinsen in Höhe des doppelten Vorschusszinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei zu zahlen. Darüber hinaus kann DOKAY vom TENANTEN alle Arten von Schadenersatz und Verlusten sowie eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn verlangen.
9.7 Der MÄNNER verpflichtet sich, das DOKAY gehörende Fahrzeug unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit oder innerhalb von 3 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, wenn der Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grund beendet werden. Auch wenn der Mietpreis für die Verspätung eingezogen wurde, erklärt er, dass er weiß, dass er den Straftatbestand des Vertrauensmissbrauchs gemäß Artikel 155 des türkischen Strafgesetzbuches begeht, wenn er das Fahrzeug nicht zurückgibt.
10- ÜBERTRAGUNG, ABTRETUNG, UNTERMIETER, VERBOT DER INHAFTIERUNG: Der MÄNNER kann den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen nicht ohne die schriftliche Zustimmung von DOKAY auf eine andere Person übertragen und abtreten; er kann das ihm vermietete/gelieferte Fahrzeug nicht in irgendeiner Weise einer anderen Person zur Nutzung zuweisen, es nicht als Sicherheit vorzeigen oder vermieten, das Recht auf Freiheitsentzug nicht darauf anwenden oder eine andere ähnliche Handlung vornehmen. Das Fahrzeug darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung von DOKAY ins Ausland verbracht werden. Im Falle einer schriftlichen Zustimmung gehen alle Kosten und Verantwortlichkeiten während der Fahrt ins Ausland auf den MÄNNER über. DOKAY kann den Mietvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Fahrzeugübergabeformular und/oder die sich daraus ergebenden Rechte, Forderungen und Verpflichtungen auf eine andere Person übertragen und/oder abtreten, ohne die Zustimmung des MÄNDIGERS einholen zu müssen.
11- BEWEIS: Der MÄNNER akzeptiert und verpflichtet sich, dass die Bücher und Aufzeichnungen von DOKAY im Falle von Streitigkeiten als Grundlage herangezogen werden, dass die Bücher und Aufzeichnungen von DOKAY schlüssig und beweiskräftig im Sinne von Artikel 193 der Entscheidungen der Zivilgerichte sind und dass er die Aufzeichnungen von DOKAY in keiner Weise beanstanden wird.
12- GRUNDSATZ DER VERTRAULICHKEIT UND KOMMUNIKATION: Die PARTEIEN akzeptieren, dass alle Arten von geschäftlichen und beruflichen Informationen der anderen Partei, die ihnen gemäß dem Mietvertrag, den allgemeinen Bedingungen und dem Formular für die Fahrzeugübergabe bekannt werden, vertraulich sind und verpflichten sich, diese Informationen während und nach dem Vertrag nicht an Dritte weiterzugeben, weder durch die genannten Parteien noch durch ihre Mitarbeiter. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch dann gültig, wenn der Mietvertrag und die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gekündigt oder aufgehoben werden. Der MÄNNER haftet für alle Arten von Schäden, die DOKAY im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung entstehen. Die Weitergabe von Informationen wie Fahrzeug, Marke, Modell, Kennzeichen, MÄNNER, Nutzer, Zusatzfahrer, Kreditkarte usw. durch DOKAY an Dritte und Organisationen, von denen DOKAY Dienstleistungen erhält, kann nicht als Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung angesehen werden. Der MÄNNER akzeptiert diese Genehmigung von DOKAY im Voraus.
13- BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN: Bei der Auslegung dieser allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeugübergabeformulars und / oder aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeugübergabeformulars und / oder bei allen Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen, wird türkisches Recht angewandt und die Gerichte und Vollstreckungsstellen von IZMIR sind befugt, Streitigkeiten zu schlichten. Für den Fall, dass die türkische und fremdsprachige Version der allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags, des Fahrzeugübergabeformulars und der zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen abgeschlossenen / abzuschließenden Anhänge in demselben Dokument ausgestellt werden, wird der türkische Text als Grundlage für die Auslegung dieser Texte genommen.
14- INTEGRITÄT DES VERTRAGES:
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen, des Mietvertrags und des Fahrzeuglieferscheins aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht mehr anwendbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags in Kraft.
14.2 Jegliche Änderung oder Ergänzung, die nicht schriftlich und mit der gegenseitigen Unterschrift der Parteien in diesen allgemeinen Bedingungen, dem Mietvertrag und dem Fahrzeuglieferschein erfolgt, ist nicht gültig.
15- ZUSTELLUNG: Die Parteien akzeptieren, erklären und verpflichten sich, dass die in diesen allgemeinen Bedingungen und/oder im Mietvertrag angegebenen Adressen die gesetzlichen Zustellungsadressen sind, und dass die an diese Adressen zu richtenden Zustellungen alle rechtlichen Folgen einer rechtsgültigen Zustellung haben, es sei denn, die Änderung der Adresse wird der anderen Partei innerhalb von 3 (drei) Tagen schriftlich mitgeteilt.
16- NICHT ALS VERZICHT ZU VERSTEHEN: Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis, die DOKAY in diesen allgemeinen Bedingungen, dem Mietvertrag und dem Fahrzeuglieferschein gewährt wird, bedeutet nicht, dass DOKAY auf dieses Recht oder diese Befugnis verzichtet, und die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis allein oder teilweise verhindert nicht die spätere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder einer anderen Befugnis.
17- ERLAUBNIS ZUR ELEKTRONISCHEN DATENÜBERTRAGUNG: Der Mieter akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten an die Unternehmen weitergegeben werden, mit denen DOKAY zusammenarbeitet und mit denen DOKAY in Zukunft zusammenarbeiten wird, um über die Möglichkeiten, Aktionen und Informationen bezüglich der bestehenden Marken innerhalb von DOKAY und der Marken, die in Zukunft aufgenommen werden, informiert zu werden und um Informationen und Kampagnenbotschaften über verschiedene Kanäle wie SMS, E-Mail, Web- und Anwendungsbenachrichtigungen, Telefon und Brief zu erhalten.
18- ANHÄNGE: Der/die Mietvertrag(e), das/die Fahrzeugübergabeformular(e), Anhang-1, die beide zusammen mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen und nach der Unterzeichnung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen abgeschlossen wurden, sind integraler Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Bedingungen und sind gemeinsam auszulegen.
Alle Bedingungen dieser allgemeinen Bedingungen, die aus 18 Artikeln bestehen, wurden gelesen und ausgehandelt und als 1 (ein) Original und 1 (eine) Kopie auf ......... /........ /........... unterzeichnet und die Kopie wurde dem MÄNNER übergeben.
KLÄRUNGSTEXT ZUM SCHUTZ UND ZUR VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Personenbezogene Daten, die in den Anwendungsbereich dieses Erläuterungstextes fallen, können von Adnan Özen İnşaat Taahhüt Enerji Turizm Sanayi ve Ticaret Anonim Şirketi („Unternehmen“) als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten („Gesetz“) verarbeitet werden.
Gemäß Artikel 10 des Gesetzes und dem Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze, die bei der Erfüllung der Offenlegungspflicht zu befolgen sind, wurde dieser Erläuterungstext von der Gesellschaft erstellt, um Informationen über den Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu geben.
(1) Die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten wir im Rahmen dieses Erläuterungstextes verarbeiten, sind die Personen, die Produkte oder Dienstleistungen erhalten (Kunde, Kundenmitarbeiter, Kundenaktionär, autorisierter Kunde, aktiver Kunde, passiver Kunde).
(2) Wir verarbeiten die Daten der vorgenannten Personen in Form von Identitäts-, Kommunikations-, Standort-, Personen-, Rechtsgeschäfts-, Kundengeschäfts-, physischer Raum-, Transaktions-, Finanz-, Berufserfahrungs-, Bild- und Tonaufzeichnungen.
3. personenbezogene Daten der oben genannten betroffenen Personen:
- Erstellung von Personaldaten der Mitarbeiter von Unterauftragnehmern/Lieferanten, Überwachung und Kontrolle ihrer Arbeit,
- Durchführung von Informationssicherheitsprozessen,
- Ausführung von Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung,
- Ausführung von Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten,
- Durchführung von Prozessen der Unternehmens-/Produkt-/Dienstleistungstreue,
- Sicherstellung der physischen Raumsicherheit,
- Verfolgung und Ausführung von Rechtsangelegenheiten,
- Ausführung/Überwachung von Geschäftstätigkeiten,
- Entgegennahme und Bewertung von Vorschlägen zur Verbesserung von Geschäftsprozessen,
- Ausführung von Waren-/Dienstleistungsbeschaffungsprozessen,
- Durchführung von Waren-/Dienstleistungsbeschaffungsprozessen, Durchführung von After Sales Support Services,
- Durchführung von Waren-/Dienstleistungs-Verkaufsprozessen,
- Durchführung von Waren-/Dienstleistungsproduktions- und -betriebsprozessen,
- Durchführung von Kundenbeziehungsmanagement-Prozessen,
- Durchführung von Aktivitäten zur Kundenzufriedenheit,
- Durchführung von Werbe-/Kampagnen-/Promotion-Prozessen,
- Durchführung von Risikomanagement-Prozessen,
- Durchführung von Lager- und Archivierungsaktivitäten,
- Ausführung von Vertragsprozessen,
- Durchführung von Aktivitäten zur strategischen Planung,
- Weiterverfolgung von Anfragen/Beschwerden,
- Ausführung von Prozessen des Lieferkettenmanagements,
- Ausführung von Marketing-Prozessen für Produkte/Dienstleistungen,
- Wir verarbeiten die Daten zum Zweck der Bereitstellung von Informationen an autorisierte Personen, Institutionen und Organisationen.
(4) Wir können personenbezogene Daten durch das Unternehmen im Rahmen der oben genannten Zwecke ganz oder teilweise mit automatischen Mitteln oder mit nichtautomatischen Methoden erhalten, sofern sie Teil des Datenerfassungssystems sind. Dementsprechend erhalten wir personenbezogene Daten in der physischen Umgebung mit dem Abschluss des Vertrages und gedruckten Formularen; in der elektronischen Umgebung, Kameraaufnahmen, Internet, Cookies, Online-Formular, SMS-Verifizierungscode, Sprachaufzeichnungssystem.
5) Die oben genannten personenbezogenen Daten:
- Gemäß Artikel 5/2-a des Gesetzes ist dies ausdrücklich in den Gesetzen vorgesehen,
- Gemäß Artikel 5/2-c des Gesetzes ist es notwendig, personenbezogene Daten der Vertragsparteien zu verarbeiten, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags stehen,
- Gemäß Artikel 5/2-ç des Gesetzes ist es zwingend erforderlich, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt,
- Gemäß Artikel 5/2-e des Gesetzes ist die Datenverarbeitung für die Begründung, die Ausübung oder den Schutz eines Rechts zwingend erforderlich,
- Gemäß Artikel 5/2-f des Gesetzes erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses des Inhabers der Datenverarbeitung.
(6) Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Aufklärungstextes zu den in diesem Aufklärungstext genannten Zwecken an reale oder private juristische Personen, unsere Geschäftspartner, Lieferanten und autorisierte Institutionen oder Organisationen übermittelt werden.
Sie können Ihre Anträge im Rahmen von Artikel 11 des Gesetzes „zur Regelung der Rechte der betroffenen Person“ gemäß dem Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze des Antrags an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an unser Unternehmen richten.
Wenn der Antrag von den betroffenen Personen auf die im Antragsformular von COMPANY KVKK unter https://filo.dokay.com.tr/mail/kvkkbasvuruformu.pdf angegebene Weise eingereicht wird , wird er so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, geprüft und abgeschlossen. Obwohl für die Anträge grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, die über dem vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten festgelegten Gebührentarif liegt, wenn die Art des Antrags Folgendes erfordert
MIETBEDINGUNGEN UND PREISE
Fahrzeuggruppe |
Fahrzeugmodelle |
Sicherheitenwert |
Kilometerbegrenzung |
Kilometer-Selbstbeteiligungsgebühr |
Alter des Fahrers |
Alter des Führerscheins |
|
Täglich | Monatlich | ||||||
EKONOMIC | CITROEN C3 HB / RENAULT CLIO HB / CITROEN C-ELYSEE / FIAT EGEA / DACIA SANDERO | 55€. | 500 km. | 4000 km. | 0,1€ + TAX | 21 | 1 |
EKONOMIC+ | FİAT EGEA 1.6 DCT | 55€. | 500 km. | 4000 km. | 0,1€ + TAX | 23 | 1 |
COMFORT+ | FORD FOCUS 1.6 TDCI / OPEL ASTRA HB 1.6 CDTI / RENAULT MEGANE 1.5 DCI | 80€. | 500 km. | 4000 km. | 0,11€ + TAX | 23 | 2 |
SUV |
DACİA DUSTER 4X4 1.5 DCI | 80€. | 500 km. | 4000 km. | 0,1€ + TAX |
25 |
3 |
PEUGEOT 2008/KIA STONIC/WV TAIGO/FORD PUMA |
80€. | 300 km. | 3000 km. | 0,11€ + TAX | |||
NİSSAN QASHQAİ 1.6 DCI / JEEP RENEGADE 1.6 MJET / NİSSAN X-TRAIL | 120€. | 300 km. | 3000 km. | 0,15€ + TAX | |||
MINIVAN | FİAT DOBLO / DACİA LODGY-LOGAN MCV | 55€. | 500 km. | 4000 km. | 0,1€ + TAX | 23 | 2 |
PREMIUM | OPEL INSİGNİA 1.6/ VOLKSWAGEN PASSAT 1.6/ MERCEDES A 180 D | 120€. | 300 km. | 3000 km. | 0,15€ + TAX | 25 | 3 |
LUX | MERCEDES C200 CDI A/T | 135€. | 300 km. | 3000 km. | 0,16€ + TAX | 30 | 5 |
VAN+ | MERCEDES VITO TOURER 114 CDI 8+1 | 135€. | 300 km. | 3000 km. | 0,16€ + TAX | 27 | 3 |
VERSICHERUNGSPAKETE
* Schadensversicherung (CDW): Sofern dies im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen liegt, die von der Vereinigung der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsgesellschaften der Türkei veröffentlicht wurden, werden Kollisionsschäden mit Reparaturkosten von bis zu 7.500 € ausgeglichen. (Die Diebstahlversicherung ist im Schadensversicherungspaket enthalten).
* Optionales Finanzhaftpflichtversicherungspaket (IMM): Deckung für Sachschäden, die der Fahrer Dritten zufügt, bis zu 4 Millionen TL.
* LCF: Deckung für Schäden an einem Reifen, Glas oder Scheinwerfer, die außerhalb des Unfalls (Steinschlag während der Fahrt) ohne Verkehrsunfallbericht auf der Grundlage der schriftlichen Erklärung des Fahrers entstehen können.
* PAI-Versicherungspaket (Personal Accident Insurance): Dieses Paket deckt den Fahrer und die Personen im Fahrzeug innerhalb der Versicherungsgrenzen ab.
* Mini-, Midi- und Maxi-Versicherungspakete: Diese Versicherungen decken die Reparaturkosten für einseitige Schäden, ausgenommen Reifen-, Glas- und Scheinwerferschäden, für die kein Bericht erstellt werden kann, sofern der Preis nicht höher als 90 € für die Mini-Versicherung, 140 € für die Midi-Versicherung und 190 € für die Maxi-Versicherung ist.
* Mini-, Midi- und Maxi-PLUS-Versicherungspakete: Mini-, Midi- und Maxi-Versicherungspakete beinhalten LCF-, IMM- und persönliche Unfallversicherungen, vorausgesetzt, die Bedingungen und Grenzen sind gleich.
ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN:
* Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie für im Voraus bezahlte Reservierungen: Im Voraus bezahlte Reservierungen können bis zu 24 Stunden vor dem Reservierungsdatum ohne Abzug storniert werden. Wenn bis zum Reservierungsdatum weniger als 24 Stunden verbleiben und die Reservierung storniert wird, wird eine Abzugsgebühr in Höhe einer Tagesmiete erhoben. Der Rückerstattungsprozess für die Kreditkarte dauert je nach Bearbeitungsintensität der Bank zwischen 3 und 5 Werktagen.
* Verlängerung der Vertragslaufzeit: Wird das Fahrzeug, das Gegenstand des Vertrags ist, nicht zum erwarteten Datum und Zeitpunkt zurückgegeben und die Mietdauer verlängert, werden die zusätzlichen Tage mit dem 4-fachen der Tages-/Monatsmiete berechnet und eingezogen. Der Mieter hat diese Mietgebühr akzeptiert, erklärt und sich verpflichtet, sie zu zahlen und nicht zu behaupten, dass sie überhöht ist.
* Nichtübergabe des Fahrzeugs am Rückgabetag und zur Rückgabezeit: Bei einer Verspätung von 1 Stunde oder mehr wird dem Mieter 1/3 der Tagesmiete, bei einer Verspätung von 2 Stunden oder mehr 2/3 der Tagesmiete und bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr 1 volle Tagesmiete berechnet.
* Gebühr für Überschreitung der Kilometerzahl: Die täglichen und monatlichen Kilometerbegrenzungen, die je nach Fahrzeuggruppe variieren, sowie die Gebühren, die der MIETER bei Überschreitung dieser Begrenzungen zu zahlen hat, sind in der Tabelle aufgeführt. Wenn die Mietdauer bei Tagesmieten verlängert wird, darf das Recht zur Nutzung von Kilometern das monatliche Kilometer-Nutzungsrecht nicht überschreiten. Bei Verträgen, die länger als 30 Tage dauern, wird die tägliche Kilometerbegrenzung als 1/30 der monatlichen Kilometerbegrenzung akzeptiert. Bei Anmietungen, die länger als einen Monat dauern, wird die Gebühr für die Überschreitung der Kilometerzahl auf der Grundlage der aktuellen Überschreitungssätze berechnet, die am Ende der Anmietung gelten, d. h. an dem Datum, an dem das Fahrzeug zurückgegeben und auf der Dokay-Website bekannt gegeben wird.
* Verkehrsstrafe: Für jede Transaktion wird zusätzlich zur Verkehrsstrafe eine Servicegebühr von 2 € (zwei Euro) erhoben.
* Mautgebühr: HGS-/Autobahn-, Schnellstraßen-, Brücken- usw.-Mautgebühren werden über die von DOKAY auf die HGS-Tags in den Fahrzeugen geladenen Beträge bezahlt, und dem MIETER werden zusätzlich zur Maut 2 % Servicegebühr + 20 % MwSt. berechnet.
* Kraftstoff: Die Kosten für fehlenden Kraftstoff der Fahrzeuge, die am Ende der Miete mit fehlendem Kraftstoff ankommen, werden berechnet, indem 15 % Servicegebühr und 20 % Mehrwertsteuer auf die aktuelle Kraftstoffmenge, die am Tag der Rückgabe des Fahrzeugs gültig ist und von der vom MIETER zu Beginn der Miete vorgelegten Kreditkarte abgebucht wird, addiert werden. Die fehlende Kraftstoffmenge wird berechnet, indem der volle Kraftstofftank als 8 Einheiten betrachtet wird.
* Einweg: Bei Änderung des Rückgabedatums oder des Rückgabeorts des Mietfahrzeugs muss der Mieter das Dokay-Büro, bei dem das Fahrzeug gemietet wurde, mindestens einen Tag vor dem Rückgabedatum informieren und eine Genehmigung einholen. Falls es keinen speziellen Preistarif für den Rückgabeort gibt, wird der Gebührentarif angewendet, der je nach Entfernung zum Abfahrtsort variiert. Informationen zu diesen Gebühren erhalten Sie von unserem Reservierungszentrum.
* Schäden: Falls der Schaden am Fahrzeug durch einen alkoholisierten, nicht lizenzierten und/oder nicht autorisierten Fahrer verursacht wird, wird zusätzlich zur Schadensgebühr eine Servicegebühr von 30 € + MwSt. erhoben, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
* Miet- und Sicherheitskaution, die Miete muss über eine auf den Namen des MIETERS ausgestellte Kreditkarte abgerechnet werden.
* Reservierungen ohne Vorauszahlung: Die Mietgebühr wird für den entsprechenden Reservierungszeitraum am Tag der Zahlung erneut angefordert und anhand der auf der Dokay-Website angegebenen Preise neu festgelegt.
* Rückgabefrist für Sicherheiten: Die von DOKAY auf die festgelegte Weise eingezogene Sicherheitsgebühr wird dem Mieter spätestens 10 Werktage nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, sofern keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
* Führerscheine neuer Art: Unsere Kunden, die ihren Führerschein mit ihrem Personalausweis kombinieren, müssen den Originalführerschein vorlegen, damit die Anmietung erfolgen kann.
* Findeks: Damit Ihre Reservierung für alle Fahrzeuggruppen abgeschlossen werden kann und Sie Ihr Fahrzeug abholen können, muss die Finanzanalyse des Hauptfahrers und des zusätzlichen Fahrers die Dokay-Mietkriterien erfüllen. „Die Informationen zum Gesamtlimit und zur Verschuldung Ihrer Darlehen, Kreditkarten, Überziehungskonten und ähnlicher Produkte bei allen Banken, die Informationen darüber, ob Ihre Kreditprodukte offen/geschlossen sind, und die Zahlungshistorie Ihrer Kreditprodukte können auch unabhängig von Ihrem Findeks-Score ausgewertet werden. Sie können Ihre Finanzanalyse durchführen lassen, indem Sie unser Callcenter unter 0850 808 35 35 anrufen.
Ihre Finanzanalyse kann über www.findeks.com mit Ihrer türkischen Ausweisnummer und Ihrer bei türkischen Banken registrierten GSM-Nummer durchgeführt werden. Nachdem Sie diese Informationen in der Anfrage erhalten haben, müssen Sie die an Ihre bei türkischen Banken registrierte GSM-Nummer gesendete Nachricht bestätigen.
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Adnan Özen İnşaat Taahhüt Enerji Turizm Ticaret ve Sanayi Anonim Şirketi (im Folgenden als „Adnan Özen A.Ş.“oder „Unternehmen“bezeichnet), als Betreiber/Eigentümer der Website „dokay.com.tr“ (im Folgenden als „ Website“ bezeichnet), verwenden wir eine begrenzte Anzahl von Internet-Cookies, um unseren Besuchern eine bessere Nutzungserfahrung zu bieten, indem wir Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten legen. Diese Cookie-Richtlinie (im Folgenden als „Richtlinie“ bezeichnet) wurde erstellt und veröffentlicht, um Informationen über die von uns verwendeten Cookies und unsere Zwecke bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erläutern.
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WELCHES SIND DIE ARTEN VON COOKIES?
Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die sich nach ihrer Lebensdauer, ihrem Verwendungszweck und dem Eigentümer des Cookies oder der Partei, die das Cookie setzt, unterscheiden. Nach der üblichen Unterscheidung können die Cookie-Typen wie folgt unterschieden werden:
Nach der Lebensdauer:
a) Sitzungscookies
Sitzungscookies sind Cookies, die beim Besuch einer Website und während der Dauer des Besuchs verwendet werden und gültig sind, bis das Browserfenster geschlossen wird. Der Zweck dieser Cookies ist es, die Kontinuität und Sicherheit des Besuchs zu gewährleisten. Zum Beispiel: Cookies, die das Ausfüllen von Formularen ermöglichen, die aus mehr als einer Seite bestehen, gehören zu diesem Typ.
b) Dauerhafte Cookies
Persistente Cookies werden beim ersten Besuch einer Website erstellt, werden nach einer bestimmten Lebensdauer automatisch gelöscht und/oder verbleiben auf der Festplatte, bis der Nutzer diese Cookies löscht. Der Zweck dieser Cookies besteht darin, die Funktionalität der Website zu erhöhen, indem den Besuchern ein schnellerer und besserer Service geboten wird. Solche Cookies werden beispielsweise verwendet, um sich an die Präferenzen der Besucher zu erinnern und sicherzustellen, dass die zu übermittelnden Inhalte entsprechend diesen Präferenzen bestimmt werden.
Gemäß Verwendungszwecken:
c) Obligatorische/Technische Cookies
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT BEI DOKAY RENT A CAR WEBSITE
1.PARTEIEN
Diese Vereinbarung wurde zwischen Adnan Özen İnşaat Taahhüt Enerji Turizm Ticaret ve Sanayi Anonim Şirketi (im Folgenden „DOKAY“genannt) mit Sitz in Fatih Mahallesi 1194/1 Sokak No:1/A-1/B Gaziemir / İZMİR, dem Betreiber / Eigentümer der Website „dokay.com.tr“ (im Folgenden „Website“ genannt), und dem Besucher, der Mitglied der Website ist (im Folgenden „MITGLIED“ genannt), in der Phase der Mitgliederregistrierung durch den Besucher auf der Website mit seinem eigenen Willen getroffen. Indem er Mitglied der Website wird, akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich das MITGLIED, dass er/sie alle Bestimmungen des Vertrags gelesen, verstanden und genehmigt hat.
2.BEGRIFFSDEFINITIONEN
Dieser Vertrag besagt;
DOKAY Adnan Ozen Construction Contracting Energy Tourism Trade. und San. A. Ş.
MITGLIED: Natürliche oder juristische Person, die ein Mitglied der Website ist,
Site: Die Website, die über den Domainnamen dokay.com.tr verbreitet wird,
Fahrzeug: Jede Marke und jedes Modell eines Fahrzeugs, das Eigentum von DOKAY ist und geleast wird.
Vertrag: Dies bezieht sich auf den „Website-Mitgliedschaftsvertrag“.
3.VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Festlegung der Modalitäten und Grundsätze für das Angebot von Fahrzeugen zur Online-Vermietung durch DOKAY auf der Website und die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DOKAY und dem MITGLIED. Dieser Vertrag gilt für das Fahrzeug / die Fahrzeuge, die auf der Website angeboten und vom MITGLIED angemietet werden sollen.
4.RECHTE UND PFLICHTEN VON DOKAY
4.1 DOKAY ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um den Verlust, den Missbrauch und die Änderung von persönlichen Identitäts-, Adress- und Kontaktinformationen unter seiner Kontrolle und Aufsicht zu verhindern. DOKAY kann jedoch die Sicherheit dieser Informationen nicht mit Sicherheit garantieren. Die vom MITGLIED an die Website übermittelten Informationen und Daten sind nicht als vertrauliche Informationen zu betrachten.
4.2 Aus Sicherheitsgründen kann DOKAY alle Aktivitäten des MITGLIEDES auf der Website überwachen und aufzeichnen und, wenn dies für notwendig erachtet wird, alle Arten von Eingriffen vornehmen, wie z.B. Suspendierung von der Website, Einfrieren der Mitgliedschaft, Kündigung der Mitgliedschaft und ähnliches.
4.3 DOKAY ist berechtigt, das Format und den Inhalt der Website teilweise oder vollständig zu ändern, ohne das MITGLIED vorher zu benachrichtigen, sowie den Domainnamen zu ändern, unter dem die Website veröffentlicht wird, verschiedene Subdomains zu verwenden, den Domainnamen umzuleiten oder den Domainnamen zu schließen.
4.4 Die Mitgliedschaft auf der Website ist keine Voraussetzung für die Erbringung des Mietwagenservices durch DOKAY, da der Mietwagenservice auch ohne Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden kann, alle dem MITGLIED im Rahmen der Mitgliedschaft angebotenen Leistungen haben den Charakter einer „Zusatzleistung“.
4.5 DOKAY ist berechtigt, den Umfang und die Art der auf der Website angebotenen Leistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, ohne das MITGLIED vorher zu informieren, sowie die auf der Website angebotenen Leistungen teilweise oder vollständig einzufrieren, zu beenden oder ganz einzustellen.
4.6 DOKAY ist berechtigt, jederzeit Änderungen und/oder Aktualisierungen des Dienstes und des Betriebs vorzunehmen, um die im Vertrag genannten Arbeiten und Transaktionen effektiver durchführen zu können. Das MITGLIED akzeptiert und erklärt im Voraus, dass es diese Änderungen akzeptiert und in Übereinstimmung mit diesen Änderungen handeln wird.
4.7 Dieser Vertrag enthält keine Verpflichtung bezüglich der Anzahl, der Marke, des Modells und des Modelljahres des von DOKAY zu mietenden Fahrzeugs und anderer Fragen. Das Mitglied kann aus diesen und anderen Gründen keine Rechte und Forderungen unter irgendeinem Namen gegenüber DOKAY geltend machen.
5.RECHTE UND PFLICHTEN DES MITGLIEDS
5.1 Die Mitgliedschaft wird abgeschlossen, indem die Person, die Mitglied werden möchte, das auf der Website angegebene Mitgliedschaftsverfahren durchführt und die Registrierung vornimmt. Indem das Mitglied Mitglied wird, akzeptiert es die Bestimmungen dieses Vertrages und alle von DOKAY angekündigten/zu veröffentlichenden Erklärungen bezüglich der Mitgliedschaft und der Dienstleistungen.
5.2 Das MITGLIED akzeptiert und erklärt, dass die im Rahmen des Mitgliedschaftsprozesses angegebenen Identitäts-, Führerschein-, Adress- und Kontaktdaten vollständig und richtig sind, dass es im Falle von Änderungen dieser Daten diese unverzüglich an DOKAY weiterleitet und dass es für alle Rechtsstreitigkeiten und Schäden, die aufgrund unvollständiger, veralteter oder falscher Angaben entstehen können, allein verantwortlich ist. DOKAY kann aus diesem Grund keine Verantwortung zugeschrieben werden.
5.3 Das MITGLIED verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme der auf der Website angegebenen Dienstleistungen die Gesetze der Republik Türkei und die allgemeinen Regeln der Moral einzuhalten, die Rechte Dritter im Rahmen des Rechts des geistigen Eigentums nicht zu verletzen, die Urheberrechte Dritter zu respektieren, keinen unlauteren Wettbewerb zu betreiben und die Geschäftsgeheimnisse und das Privatleben Dritter zu respektieren, Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, Belästigungen etc. Das MITGLIED verpflichtet sich, keine Beleidigungen, Drohungen, Verleumdungen, Belästigungen usw. vorzunehmen, keine politische oder ideologische Propaganda zu betreiben, kein Verhalten an den Tag zu legen, das andere MITGLIEDER stört, kein Verhalten an den Tag zu legen, das Personen oder Institutionen verleumdet, und keine Handlungen vorzunehmen, die zu Störungen oder Unterbrechungen der auf der Website angebotenen Dienste führen können, andernfalls haftet es persönlich für alle Schäden, die entstehen können.
5.4 Das Mitglied akzeptiert und erklärt, dass es bei der Nutzung der Website ein Passwort verwenden wird, das von anderen nicht leicht erraten werden kann, dass es seinen Benutzernamen, sein Passwort usw. nicht mit anderen teilen wird und dass es persönlich und allein für die Sicherheit dieser Informationen verantwortlich ist, da sie nicht in der Datenbank der Website gespeichert werden und dass DOKAY in keiner Weise dafür verantwortlich ist.
5.5 Das Mitglied akzeptiert und erklärt, dass er/sie nur sein/ihr eigenes Mitgliedskonto benutzen wird, die Kontoinformationen anderer Mitglieder nicht benutzen wird und anderen nicht erlauben wird, sein/ihr Mitgliedskonto zu benutzen, andernfalls, wenn die gegenteilige Situation von DOKAY entdeckt wird, kann seine/ihre Mitgliedschaft gekündigt werden und er/sie akzeptiert und erklärt, dass er/sie alle Arten von Schäden, die entstehen/entstehen werden, ersetzen wird.
5.6 Das Mitglied akzeptiert und verpflichtet sich, keine schädlichen Programme, Software, Codes und ähnliche Materialien an die Seite zu senden und jede Handlung zu vermeiden, die die Sicherheit der Seite und der Mitglieder gefährden könnte.
5.7 Das Mitglied kann sein Mitgliedskonto nicht auf Dritte übertragen.
5.8. das MITGLIED darf die Nutzung der Website durch andere nicht einschränken oder verhindern und den Betrieb der Website oder der Server oder Netzwerke, die zur Bereitstellung der Website verwendet werden, nicht beeinträchtigen.
5.9 DOKAY ist nicht verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Zugang und der Nutzung der Website entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste und Schäden, die durch Virenangriffe auf die Computerhardware des Mitglieds und/oder die von der Website erhaltenen Informationen entstehen.
5.10. Das MITGLIED verpflichtet sich, keine Werkzeuge, Software oder Instrumente zu verwenden, die den Betrieb der Website stören oder zu stören versuchen, sich nicht unbefugt mit der Website zu verbinden und keine Transaktionen durchzuführen, nicht auf die Software und Daten anderer Internetnutzer zuzugreifen oder diese ohne Erlaubnis zu verwenden.
5.11. Die Website kann Links zu anderen Websites enthalten, die Dritten gehören, die völlig unabhängig von dieser Website sind und nicht unter der Kontrolle von DOKAY stehen. DOKAY übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der auf diesen Websites enthaltenen Informationen. DOKAY übernimmt keine Verantwortung für die Dienstleistungen/Produkte, die von den Websites angeboten werden, auf die über diese Links zugegriffen wird, oder für deren Inhalt. Der Zugriff des Mitglieds auf diese Websites erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne Genehmigung von DOKAY. Persönliche Daten der Mitglieder werden von DOKAY nicht auf diese Links übertragen.
6.GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
6.1 Die Präsentation und alle Inhalte der Website sind durch die türkische Gesetzgebung und die Gesetzgebung zum geistigen Eigentum geschützt und alle auf dieser Website veröffentlichten Informationen und Daten, einschließlich aller Marken, Logos und Dienstleistungsmarken, gehören DOKAY oder seinen Lizenzgebern. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, den Inhalt der Website direkt oder indirekt, wörtlich oder anderweitig zu verbreiten, zu übertragen, zu modifizieren, zu kopieren, auszustellen, zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder anderweitig zu nutzen oder anderen Personen den Zugang oder die Nutzung der Dienste der Website ohne die schriftliche Zustimmung von DOKAY zu ermöglichen. Andernfalls haftet das MITGLIED gegenüber DOKAY für alle Arten von Schadensersatzansprüchen, die DOKAY aufgrund von Schäden, die DOKAY entstanden sind oder noch entstehen werden, sowie für Schäden, die Dritten, insbesondere Lizenzgebern, entstehen.
6.2 Alle Rechte von DOKAY an sämtlichen Vermögenswerten, dinglichen und persönlichen Rechten, geschäftlichen Informationen und Know-how, einschließlich der Dienste der Site, der Informationen der Site, der urheberrechtlich geschützten Werke der Site, der Marken der Site, des kommerziellen Auftritts der Site oder aller Arten von Material und geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Site sind vorbehalten.
6.3 Alle Rechte an Texten, Grafiken und Bildern auf der Website sind vorbehalten und können nicht ohne Genehmigung weitergegeben werden.
6.4 Jede unbefugte Weitergabe und Nutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unbefugte Nutzung aller finanziellen Rechte im Zusammenhang mit dem Inhalt, dem Design und der Software der Website (Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Darstellung und öffentliche Bekanntgabe), stellt eine Verletzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum dar.
6.5 Das Mitglied akzeptiert und verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des türkischen Obligationengesetzes, des türkischen Strafgesetzbuches, des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke, des türkischen Handelsgesetzbuches, des Gesetzesdekrets über Marken und aller Arten von Gesetzen, die in der Gegenwart und/oder in der Zukunft in Kraft treten werden, zu handeln. Alle Arten von rechtlicher, verwaltungstechnischer, strafrechtlicher und finanzieller Verantwortung, die aufgrund der gegenteiligen Nutzung entstehen können, gehören dem MITGLIED und DOKAY behält sich das Recht auf Regress vor.
7.VERANTWORTUNG
Das MITGLIED akzeptiert, dass es zu Unzulänglichkeiten, Kommunikationsproblemen, technischen Problemen, Infrastruktur- und Internetausfällen, Stromausfällen und/oder anderen Problemen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die aufgeführten, bei den auf der Website angebotenen/veröffentlichten Informationen und Dienstleistungen kommen kann, und im Falle solcher Probleme/Ausfälle ist DOKAY berechtigt, die Autovermietungsaktivitäten auf der Website zu stoppen oder zu beenden oder abzubrechen, ohne das MITGLIED benachrichtigen zu müssen und ohne Angabe von Gründen. Das MITGLIED kann aus diesen Gründen keine Rechte und Zahlungen unter irgendeinem Namen von DOKAY einfordern.
DOKAY kann nicht garantieren, dass der über die Website angebotene Service fehlerfrei ist oder ununterbrochen zur Verfügung gestellt wird und kann nicht für direkte und/oder indirekte Schäden und Schäden, die aus der Nutzung des über die Website angebotenen Service entstehen, verantwortlich gemacht werden. Das MITGLIED akzeptiert und erklärt, dass es persönlich für alle Schäden und Verluste verantwortlich ist, die sich aus dem über die Website angebotenen Mitgliedschaftsdienst oder der Nutzung der Website ergeben können.
8.HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt“, d.h. bei unvermeidbaren Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Streiks, Kommunikationsproblemen, technischen Problemen, Infrastruktur- und Internetausfällen, Stromausfällen und schlechten Witterungsbedingungen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen und trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden können, ist DOKAY berechtigt, die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen verspätet oder unvollständig oder gar nicht zu erfüllen. Denn die Verpflichtungen von DOKAY ruhen während dieser höheren Gewalt. In diesen und ähnlichen Fällen ist die verspätete, unvollständige oder nicht erfolgte Erfüllung oder Nichterfüllung nicht als Verschulden von DOKAY anzusehen. Für diese Fälle kann von DOKAY keine Entschädigung, unter welchem Namen auch immer, verlangt werden. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 7 (sieben) Tage an, ist DOKAY berechtigt, diesen Vertrag einseitig und entschädigungslos zu kündigen, ohne dass es einer Mitteilung bedarf.
9.ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN
DOKAY hat das Recht, die Bestimmungen dieses Vertrages ohne Benachrichtigung des MITGLIEDES und ohne Angabe von Gründen einseitig zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass das MITGLIED die besagten Änderungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website akzeptiert hat. Das MITGLIED akzeptiert diese Angelegenheit unwiderruflich im Voraus.
10. kündigung der mitgliedschaft und beendigung des vertrags
10.1 Für den Fall, dass das MITGLIED eine oder alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise verletzt, kann DOKAY diesen Vertrag einseitig und ohne Vorankündigung und ohne Begründung kündigen, die Mitgliedschaft des MITGLIEDS aufheben und die Dienstleistungen, die das MITGLIED von der Website erhalten hat, erhält oder erhalten wird, teilweise oder vollständig einfrieren oder streichen. Daher kann das MITGLIED im Falle einer Kündigung keine Rechte und Ansprüche gegenüber DOKAY geltend machen. Das MITGLIED kann in dieser Angelegenheit nicht widersprechen.
10.2 DOKAY ist berechtigt, die Mitgliedschaft des MITGLIEDES durch einseitige Kündigung dieses Vertrages ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu beenden und die Leistungen, die das MITGLIED von der Website erhalten hat, erhält oder erhalten wird, teilweise oder vollständig einzufrieren oder vollständig zu streichen. In diesem Fall kann das MITGLIED kein Recht, keine Forderung, keinen entgangenen Gewinn, keinen Schadensersatz oder irgendeine andere Zahlung unter irgendeinem anderen Namen und Titel von DOKAY fordern, indem es sich auf eine unfaire, ungerechte, ungerechtfertigte, unangemessene und unzeitige Kündigung, einen Verstoß gegen Treu und Glauben oder irgendeinen anderen Grund und Entschuldigung beruft.
11. DAUER DES VERTRAGS
Dieser Vertrag tritt ab dem Zeitpunkt der Freigabe auf der Site in Kraft und erlischt automatisch und ohne weitere Ankündigung, wenn DOKAY die Mitgliedschaft des MITGLIEDES kündigt und/oder die auf der Site angebotenen Dienste einstellt.
12. VERTRAULICHKEIT
Das MITGLIED verpflichtet sich, alle Arten von Informationen kommerzieller, finanzieller, rechtlicher oder technischer Art, unabhängig davon, ob sie einem Geschäftsgeheimnis oder einem anderen rechtlichen Schutz unterliegen oder nicht, vertraulich zu behandeln, die es direkt oder indirekt in Bezug auf DOKAY im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erhält, und sie nicht ohne die Erlaubnis von DOKAY an irgendeine Person weiterzugeben.
Die vorgenannte Geheimhaltungspflicht gilt jedoch nicht in den folgenden Fällen:
DOKAY darf die Identität, den Führerschein, die Adresse, den Kontakt, die IP-Adresse und die Website-Nutzungsdaten des MITGLIEDES in einer Datenbank sammeln und verarbeiten, um Nutzerprofile und Marktforschungen durchzuführen, um Verkaufs- und Website-Nutzungsstatistiken zu erstellen und um die in den Erklärungstexten genannten Zwecke zu erreichen, auf die über die Website zugegriffen werden kann, und darf sie an Dritte und Organisationen weitergeben, die in den Erklärungstexten aufgeführt sind.
13. HINWEIS
Die Parteien akzeptieren und verpflichten sich, dass die während des Mitgliedschaftsprozesses angegebenen Adressen die rechtmäßigen Zustellungsadressen sind und dass die an diese Adressen zu richtenden Mitteilungen alle rechtlichen Folgen einer rechtsgültigen Mitteilung haben, es sei denn, die Adressänderung wird der anderen Partei schriftlich mitgeteilt.
Das MITGLIED, Änderungen des Vertrages und der Leistungen, Kündigung der Mitgliedschaft, Beendigung dieses Vertrages, Beendigung dieses Vertrages, etc. hat sich damit einverstanden erklärt, dass alle Arten von Benachrichtigungen an die während des Mitgliedschaftsprozesses angegebene E-Mail-Adresse erfolgen und akzeptiert und verpflichtet sich, dass unabhängig davon, ob die per E-Mail gemachten Benachrichtigungen empfangen werden oder nicht, die Benachrichtigung von dem Moment an, in dem die Benachrichtigung von DOKAY gesendet wird, bekannt gegeben wurde und rechtliche Folgen hat. DOKAY ist nicht verantwortlich für den verspäteten oder nicht erfolgten Erhalt der Mitteilung an das MITGLIED und dessen Folgen.
14 ZUSTÄNDIGKEITS- und BEWEISVEREINBARUNG
14.1 Es gilt türkisches Recht und die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Izmir sind für die Lösung von Problemen, die sich aus der Umsetzung dieser Vereinbarung ergeben, zuständig.
14.2 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle Arten von Dokumenten, Aufzeichnungen, Büchern und alle Arten von Informationen, Schriften und Aufzeichnungen von DOKAY in Computer- und Internetmedien den einzigen, ausschließlichen und schlüssigen Beweis darstellen und bei eventuell auftretenden Streitigkeiten bindend sind, und dass dieser Artikel ein Beweisvertrag im Sinne von Artikel 193 der CCP ist.
15. SONSTIGES
15.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht mehr anwendbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Kraft.
15.2 Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis, die DOKAY im Rahmen dieser Vereinbarung hat, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Befugnis dar, und die alleinige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis verhindert nicht die spätere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder einer anderen Befugnis. Der Verzicht auf eine Bedingung, einen Artikel oder eine Bestimmung dieses Abkommens bedeutet nicht, dass auf diese Bedingung, diesen Artikel oder diese Bestimmung später oder dauerhaft verzichtet wird, und ist auch nicht als solcher auszulegen.
15.3 Von dem Zeitpunkt an, an dem diese Vereinbarung auf der Website genehmigt wird, ersetzt sie die zuvor auf der Website genehmigte Vereinbarung, sofern vorhanden. Im Falle von Streitigkeiten gelten die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, unabhängig davon, welcher Vertrag in Kraft ist. Das MITGLIED akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass es keine Rechte und Forderungen gegenüber DOKAY aufgrund des zuvor auf der Website genehmigten Vertrags und Geschäftsbetriebs hat, falls vorhanden, und dass es DOKAY unwiderruflich im weitesten Sinne in allen Angelegenheiten freistellt und dass alle Verantwortlichkeiten, die aufgrund des betreffenden Vertrags und Geschäftsverhältnisses gegenüber DOKAY entstanden sind und/oder entstehen werden, fortbestehen.
15.4 Die MITGLIEDER erklären, dass sie alle Anwendungen und Regeln auf der Seite gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Das MITGLIED erklärt, dass es die Regelungen, die seinen Interessen im gesamten Vertrag zuwiderlaufen können, in Kenntnis und Verständnis der Folgen akzeptiert.
15.5 Das Mitglied kann seine Rechte, Forderungen und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DOKAY an Dritte übertragen oder abtreten.